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   OLG München, 15.06.1993 - 25 U 2413/93   

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https://dejure.org/1993,4901
OLG München, 15.06.1993 - 25 U 2413/93 (https://dejure.org/1993,4901)
OLG München, Entscheidung vom 15.06.1993 - 25 U 2413/93 (https://dejure.org/1993,4901)
OLG München, Entscheidung vom 15. Juni 1993 - 25 U 2413/93 (https://dejure.org/1993,4901)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung eines Kaufvertrages; Herausgabe eines Verkaufserlöses; Abhandenkommen eines Kraftfahrzeuges

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 935

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1466
  • MDR 1993, 918
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 13.12.2013 - V ZR 58/13

    Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten: Abhandenkommen einer Sache bei Weggabe

    aa) Dem Kläger ist allerdings einzuräumen, dass der gutgläubige Erwerb des Alleineigentums an einer in unmittelbarem Besitz mehrerer Mitbesitzer stehenden Sache nach wohl unbestrittener Ansicht ausscheidet, wenn der Erwerber den Besitz von einem Mitbesitzer ohne Wissen und Wollen der anderen Mitbesitzer erlangt (BGH, Urteil vom 6. März 1995 - II ZR 84/94, NJW 1995, 2097, 2099; OLG München, MDR 1993, 918; OLG Braunschweig, OLGE 26, 58, 59; Bamberger/Roth/Kindl, BGB, 3. Aufl., § 935 Rn. 4; jurisPK-BGB/Beckmann, 6. Aufl., § 935 Rn. 6; MünchKomm-BGB/Oechsler, 6. Aufl., § 935 Rn. 3; NK-BGB/Meller-Hannich, 3. Aufl., § 935 Rn. 4; Palandt/Bassenge, BGB, 73. Aufl., § 935 Rn. 9; Soergel/Henssler, BGB, 13. Aufl., § 935 Rn. 9; Staudinger/Wiegand, BGB [2011] § 935 Rn. 7).

    Diskutiert wird diese Möglichkeit bislang aber nur für den Fall, dass die Mitbesitzer der Sache auch Miteigentümer sind (BGH, Urteil vom 6. März 1995 - II ZR 84/94, NJW 1995, 2097, 2099; OLG Braunschweig, OLGE 26, 58, 59), und für den Fall, dass der Mitbesitzer, der sich oder einem Dritten den Alleinbesitz an der Sache verschafft, selbst nicht deren Eigentümer ist (OLG München, MDR 1993, 918; Staudinger/Wiegand, aaO Rn. 8).

  • LG Berlin, 11.11.2003 - 50 S 70/03
    Die bloße Aushändigung des Fahrzeugs einschließlich der dazugehörigen Schlüssel und Papiere zum Zwecke einer kurzen Probefahrt bzw. einer kurzfristigen Fahrzeuguntersuchung beinhaltet demzufolge noch keine freiwillige Besitzaufgabe im Sinne des § 854 Abs. 1 BGB (vgl. OLG München NJW-RR 1993, 1466, 1467; KG KG-Report 2002, 234, 235).
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